LRS-Förderung an der JMS

Was ist LRS?

LRS ist die gebräuchliche Abkürzung für »Lese-/Rechtschreibschwäche« und wurde früher häufig als »Legasthenie« bezeichnet. Betroffene haben besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und / oder Rechtschreibens. Etwa 20 bis 25% aller Schüler:innen haben eine LRS.

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Wie wird LRS erkannt?

Die Symptome einer LRS sind vielfältig, die Ausprägung individuell. Es gibt – anders als häufig angenommen – keine typischen LRS-Fehler. Vor allem anhand der Fehlerhäufigkeit können Lehrkräfte dennoch betroffene Schüler:innen erkennen und – nach Absprache mit den Eltern – schulintern eine förmliche Feststellung durch eine zertifizierte LRS-Fachkraft in die Wege leiten. Die Testung an der Jungmannschule übernimmt Frau Klimas (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). In der Regel findet die Testung zwischen Herbst- und Weihnachtsferien statt.

LRS und jetzt?

kids 1093758 1280Wurde eine LRS förmlich festgestellt, greift in Schleswig-Holstein der Erlass zur »Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)«. Darin wird zum einen der Anwendungsbereich definiert und außerdem sind dort die Fragen des Notenschutzes und der Einsatz von Ausgleichs- und Fördermaßnahmen geregelt.

Als Fördermaßnahme bietet die Jungmannschule an zwei Tagen die Woche LRS-Förderstunden in Kleingruppen an. Ziel ist in erster Linie der Erwerb von Methoden, die den Schüler:innen helfen ihre individuelle LRS auszugleichen. Die LRS-Förderstunden richten sich an Schüler:innen mit förmlich festgestellter LRS der Klassen 5 bis 7 und sind für diese verpflichtend. Falls ausreichend Plätze vorhanden sind, können selbstverständlich auch Schüler:innen mit schwachen Lese-/Rechtschreibleistungen teilnehmen. Ansprechpartnerin ist Frau Schulz (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

boy 5731001 1280Schüler:innen mit förmlich festgestellter LRS der Klassen 8 und 9 arbeiten selbstständig weiter an den in den LRS-Förderstunden erworbenen Kompetenzen. Dafür erwerben sie das Arbeitsheft »Gezielt Fördern – Rechtschreiben« vom Cornelsen-Verlag (ISBN: 978-3-464-62611-5). Die regelmäßige Bearbeitung ist verpflichtend und wird mit der Deutschlehrkraft abgesprochen, die die Ergebnisse kontrolliert.

Alternativ haben Schüler:innen aller Klassenstufen die Möglichkeit, sich individuell bei einem LRS-Therapeuten oder einer -Therapeutin fördern zu lassen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Erlass zur »Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)«: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/eltern/lese_rechtschreibschwaeche.html
In den FAQs zu dem Erlass sind die Informationen kurz, bündig und leicht verständlich zusammengefasst: https://www.schulrecht-sh.com/texte/l/legasthenie_faqs%202018.pdf

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an Frau Schulz wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.