Deutsch als Zweitsprache

Sprachen stellen insbesondere in Zeiten der Globalisierung einen immer wichtiger werdenden Reichtum dar. Die Sprache eines Landes zu beherrschen, bedeutet nicht nur, problemfrei kommunizieren zu können, sondern auch die Kultur eines Landes zu erschließen und erfahrbar zu machen. Umso wichtiger ist es daher, allen Schülerinnen und Schüler eine Förderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache zu gewährleisten.

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SchülerInnen mit Migrationshintergrund lernen die deutsche Sprache im Rahmen eines unbewussten und primär ungesteuerten Prozesses. Dieser Prozess führt meist zu einer erfolgreichen Bewältigung von alltäglichen Kommunikationssituationen sowie zur Bewältigung unterrichtlicher Situationen. Dennoch weisen DaZ SchülerInnen in bestimmten Bereichen Defizite auf, die einer erfolgreichen Teilnahme am Regelunterricht im Weg stehen können und einer speziellen Förderung bedürfen. Trotz des Prinzips der durchgängigen Sprachbildung im Fachunterricht fehlt es diesen SchülerInnen an einer gezielten Förderung der deutschen Sprache. Der Erlass zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache und Regelungen zur Organisation des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) an allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein sieht daher vor, solche SchülerInnen durch ergänzende Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen zu unterstützen, um nicht nur einen entsprechenden individuell höchstmöglichen Bildungsabschluss, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten1.

Informationen zur Umsetzung der DaZ-Förderung an der Jungmannschule sind in dieser Handreichung zusammengefasst:

Handreichung DaZ an der Jungmannschule

 


1 Vgl. Erlass zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache und Regelungen zur Organisation des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) an allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein (2017), S. 10