Die Jahre, die die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe verbringen, sind geprägt von der Entwicklung zu jungen Erwachsenen. Unsere Klassenleitungen begleiten die Jugendlichen in dieser spannenden, manchmal auch herausfordernden Zeit und fördern eine von gegenseitigem Respekt getragene Klassengemeinschaft.
Zentrum des Lernens ist der regelmäßige Fachunterricht. Darüber hinaus gibt es an der Jungmannschule in der Mittelstufe eine Vielzahl an unterrichtlichen Angeboten und Arbeitsgemeinschaften, denen die Schülerinnen und Schüler je nach individuellen Interessen und Neigungen nachgehen können:
- Wahl der zweiten Fremdsprache in Jahrgang 7 (Französisch oder Latein)
- Wahlpflichtunterricht in den Jahrgängen 9 und 10 (weitere Informationen siehe unten)
- Arbeitsgemeinschaften
Auch das soziale Lernen und die Übernahme von Verantwortung für sich und den eigenen Lernprozess sowie für andere ziehen sich als Kompetenzziele durch die einzelnen Jahrgangsstufen – insbesondere auch der Mittelstufe. Bewährte Helfersysteme unserer Schule unterstützen dabei:
- Streitschlichtung
- Schülerpatinnen und -paten
- Medienhelferinnen und -helfer
Aufsteigen in die Jahrgangsstufen 8 und 9 in G9:
Am Ende der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 steigen die Schülerinnen und Schüler in der Regel ohne Versetzungsbeschluss in die nächst höhere Jahrgangsstufe auf. Sonderfälle sind:
- Die Klassenkonferenz verfügt ein »Aufsteigen unter Vorbehalt«, d.h. die Schülerin oder der Schüler besucht die nächste Klassenstufe für ein halbes Jahr auf Probe, wenn sie zu der Auffassung kommt, dass eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Ein Vorbehalt tritt ein, wenn
- aus allen Fächern mehr als eine schlechter als ausreichende Leistung im Zeugnis vorliegt ODER
- eine in einem Fach ungenügende Leistung erbracht wird ODER
- bereits bei einer schlechter als ausreichenden Leistung innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. bei Nicht-Erreichen eines Notendurchschnittes von mindestens 4,0 in diesen Fächern.
- Die Klassenkonferenz beschließt die Wiederholung der Jahrgangsstufe, wenn
- mehr als zwei Fächer schlechter als ausreichend bewertet sind ODER
- die Leistungen in einem Fach mit ungenügend bewertet sind UND
- ein mit mangelhaft benotetes Fach in der Fächergruppe Deutsch, Mathe, Englisch vorliegt und ein Notendurchschnitt von 4,0 in diesen Fächern nicht erreicht wird.
Darüber hinaus wird eine Wiederholung beschlossen, wenn
- in mehr als drei Fächern schlechter als ausreichende Leistungen ODER
- in mehr als einem Fach ungenügende Leistungen erbracht wurden.
Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 in G9:
Am Ende der 9. Klasse beschließt die Klassenkonferenz die Versetzung in die 10. Jahrgangsstufe, wenn die Prognose einer erfolgreichen Mitarbeit in der Jahrgangsstufe 10 vorliegt. Mit der Versetzung wird der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss (ESA) erworben.
Auch hier gibt es die Möglichkeit einer Versetzung unter Vorbehalt oder eine Wiederholungsentscheidung der Klassenkonferenz. Der ESA wird auch erreicht, wenn es eine Versetzung unter Vorbehalt gibt.
Aufsteigen in die Oberstufe in G9 (Einführungsphase):
Eine Versetzung erfolgt, wenn die Leistungen
- in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend bewertet UND
- in keinem Fach mit ungenügend bewertet UND
- ein mit mangelhaft benotetes Fach in der Fächergruppe Deutsch, Mathe, Englisch ausgeglichen werden kann und ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 in dieser Fächergruppe erzielt wird.
Die Klassenkonferenz kann allerdings eine Versetzung beschließen, wenn sie der Auffassung ist, dass der Schüler oder die Schülerin trotz zweier mangelhafter Leistungen in der Oberstufe erfolgreich mitarbeiten und das Abitur machen kann. Bei Nicht-Versetzung in die Einführungsphase ist eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 einmalig möglich.
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erreicht.
Wahlunterricht: AG-Angebote
In G9 kann jede Schülerin und jeder Schüler zusätzlich zu den Unterrichtsfächern der Kontingentstundentafel Arbeitsgemeinschaften (AGs) belegen.
Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde, aktuelle und alte Schulzeugnisse, Passbild, Meldebescheinigung, ggf. Lernplan, ggf. Beratungsvermerk.
Ansprechpartner für die Mittelstufe der Jungmannschule ist Mittelstufenleiter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.